Homeoffice-Pauschale: Regelung soll kommen

Steigende Nebenkosten im Haushalt und ausbleibende Pendlerpauschalen wirken sich in der Corona-Krise zunehmend auf Arbeitnehmer aus. Wer im Homeoffice arbeitet, schützt zwar seine Gesundheit aber riskiert im gleichen Zuge auf Zuschüsse und niedrige Kosten zu verzichten. Für einen Ausgleich soll die kommende Homeoffice-Pauschale der Bundesregierung sorgen. Zuhause arbeiten und sich sicher fühlen: In Zeiten der Corona-Pandemie blieb vielen Beschäftigten nichts anderes übrig, als das Homeoffice zu ihrem vorübergehenden Arbeitsplatz zu machen.

Doch zusätzliche Heizkosten, steigender Wasserverbrauch und durchgängige Internetnutzung hinterlassen nach mehreren Monaten ihre Spuren. Im Vergleich zum Vorjahr werden sich Arbeitnehmer mit steigenden Ausgaben anfreunden müssen. Um die zusätzlichen Kosten zu deckeln und einen Ersatz für die ausbleibende Pendlerpauschalen zu generieren, haben sich Politik und Regierung auf einen neuen Pauschalsteuersatz geeignet, der dieser Tatsache entgegenwirken soll: Mit 5 Euro pro Tag soll der neuen Arbeitsrealität Rechnung getragen werden. Aber kann der neue Fixbetrag wirklich die entstanden Kosten ausgleichen?

Deckelbetrag und Geltungszeitraum: Die wichtigsten Antworten

Da über die finale Abstimmung erst Mitte Dezember entschieden wird, häufen sich derzeit Fragen zu dem neuen Pauschalbetrag. Wird eine schnelle Einigung erzielt, kann die Regelung jedoch bereits als Teil der Steuererklärung 2020 einbezogen werden. Nutzer des Homeoffice sollten sich aber nicht zu früh freuen. Maximal 120 Arbeitstage stehen derzeit zur Debatte, die von der CSU vertreten werden. Die SPD will sich dagegen für lediglich 100 absetzbare Tage aussprechen. Eine Deckelung läge dabei
bei einem Betrag von 500 Euro.

Für Arbeitnehmer, die zusätzlich eine Pendlerpauschale geltend machen, wird es im kommenden Jahr kniffelig. Eine gemeinsame Anrechnung von Pendler- und Homeoffice-Pauschale ist nicht möglich und muss entsprechend der jeweiligen Tage getrennt betrachtet werden. Ob die
Arbeitnehmerpauschale von dem zusätzlichen Betrag betroffen ist, kann derzeit noch nicht bestätigt werden. Kritische Stimmen sehen die damit einhergehende Erhöhung der Werbekostenpauschale als unnötig an.

Ob die Homeoffice-Pauschale als einmalige Regelung für das Steuerjahr 2020 angesehen wird oder langfristig Einsatz finden soll, hängt von der Entscheidung ab, ob das Recht auf Homeoffice generell in Kraft tritt. Wenn dem so ist, könnte die zusätzliche Pauschale sich positiv auf kommende
Steuererklärungen auswirken.

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