Corona und die Reiserücktrittsversicherung

Corona und die Reiserücktrittsversicherung

Der Reiseverkehr weltweit ist nahezu zum kompletten Stillstand gekommen.

Alle Reiseplanungen sind komplett durcheinander geworfen und wahrscheinlich nicht mehr so simple durchzuführen wie einst geplant war. Deswegen fragen sich viele, ob sich die Reiserücktrittsversicherung nun bezahlt macht? Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben und von der Coronakrise derzeit betroffen sind, erfahren Sie hier, was Sie genau jetzt zu Zeiten des Coronastillstandes wissen müssen.

Wann Ihre Reiserücktrittsversicherung in der Coronakrise greift

Überall geht es nur um ein Thema, Corona und deren Folgen in allen Lebenslagen. Natürlich hat die Reisebranche seit der Coronakrise, dem Stilllegen der Urlaubspläne und der Schließung der Reisebüros vor Ort und dem Lahmlegen der Flughäfen einiges zu klären, aber Sie haben auch Sorgen, Ängste und Nöte. Natürlich greift Ihre Reiserücktrittsversicherung und sie rechtzeitig abgeschlossen zu haben, macht sich bezahlt. Allerdings müssen dafür die Voraussetzungen stimmen und wann das im Falle von
Corona zutrifft, sehen Sie hier.

  • Einreiseverbote durch Behörden liegen vor
  • Sie sind an Corona erkrankt und können dies nachweisen
  • Unerwarteter Jobverlust, gerade in diese Krisenzeit
  • Todesfall eines Angehörigen

Das sind vier gravierende Gründe, die speziell in der Coronakrise auftreten können und wo Ihre Reiserücktrittsversicherung sofort greifen muss. Natürlich wünschen wir Ihnen, dass alles in der schwierigen Zeit reibungslos verläuft und Sie niemanden durch Covid-19 verlieren oder gar selbst an Corona erkranken. Doch für den Fall, dass auch noch Reiseplanungen ausstehen beziehungsweise gebucht wurden, sind diese vier Fälle der Grund, wieso die Reiserücktrittsversicherung sinnvoll ist.

Trotz Corona greift in diesem Fall Ihre Reiserücktrittsversicherung nicht!

Auch wenn Corona eine schwierige Zeit voraussagt, gibt es dennoch Gründe, warum Ihre Reiserücktrittversicherung Ihre Sorgen und Ängste nicht ernst nimmt. Deswegen müssen wir auch ein wenig den Spielverderber mimen und zeigen, wann Ihre Reiserücktrittversicherung nicht greifen wird, auch wenn Sie womöglich dies womöglich anders erwartet hätten.

  • Reisewarnungen des auswärtigen Amtes sind keine Einreiseverbote!
  • Stornierungen Ihrer Reise wegen Corona durch den Reiseveranstalter
  • Angeordnete Quarantäne
  • Ihre Sorge, sich anstecken zu können oder an Corona zu erkranken

Das ist schon ein wahrhaftiger Schlag. Die Sorge sich anzustecken reicht offenbar nicht aus, um die Reise zu stornieren und auf die Reiserücktrittsversicherung zu hoffen. Eine Reisewarnung wird zudem von
Reiseveranstaltern nicht als ebenbürtig dem Einreiseverbot gewertet und ist weiterhin keine Angelegenheit für Ihre Reiserücktrittsversicherung. Quarantäne? Ach wo, auch das zählt leider nicht. Das kann in vielen Fällen sicherlich wehtun, aber leider sind unsere recherchierten Quellen und
Informationen hier eindeutig.

Immer erst das Kleingedruckte lesen oder die Versicherung vorzeitig kontaktieren

Die Coronakrise wirft alles durcheinander, auch die Reisebranche, Ihre Reiseplanung und den Flug- und Schiffsverkehr. Es ist aber keineswegs so, dass die Reiserücktrittsversicherung nicht auch hilfreich ist, aber eben nicht in allen Corona-Angelegenheiten greift sie ein. Schauen Sie daher immer, was das Kleingedruckte in Ihrer Police sagt und besprechen Sie vor ab alles mit der Reiserücktrittsversicherung. Am besten schriftlich per E-Mail/Fax/Brief, um im Ernstfall auch rechtlich gewappnet zu sein.

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