Dashcams – so umstritten und doch im Versicherungsfall wertvoll

Während Dashcams in Russland zum alltäglichen Wahnsinn im Straßenverkehr dazu gehören, fühlt man sich in Deutschland in seiner Privatsphäre gestört und oftmals werden die Aufnahmen vor Gericht
nicht einmal ausgewertet. Es darf angezweifelt werden, ob dies eine richtige Gangart im Umgang mit Beweismitteln aus bester Hand ist, aber mehrere Versicherungen und vereinzelnd auch Gerichtsurteile beweisen eindrucksvoll, dass eine Dashcam im Auto wahrlich hilfreich sein kann und immer häufiger auch zum Einsatz kommt. Hier erklären wir Ihnen die aktuelle Rechtslage, die gerichtlichen Angelegenheiten und Versicherungsfälle, um allein entscheiden zu können, ob in Ihrem Auto eine Dashcam gut zur Geltung kommen würde.

Die rechtliche Lage der Dashcams kann verwirrend sein

Um Missverständnisse sofort auszuräumen, Dashcams sind per se nicht an der Heckschutzscheibe oder Frontscheibe im Auto verboten! Allerdings ist nach § 6b BDSG auch das Problem mit dem Datenschutz noch immer nicht richtig geregelt, sodass es auch als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht gelten kann und vor Gericht schon häufiger aus diesem Grund als Beweismittel abgelehnt wurde. Allerdings hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil auch festgelegt, dass in Zivilprozessen die Aufnahmen der Dashcams sehr wohl als Beweismittel zugelassen werden können. Gerichte urteilen hier also sehr flexible und klar ist, dass eine Dashcam generell erst einmal nicht verboten ist.

Werden Dashcams generell vom Gericht als Beweismittel abgelehnt?

Dashcam Aufnahmen wurden bisher sehr gerne als „Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte“ oder gegen „Datenschutzbestimmungen“ abgeschmettert. Doch das Urteil vom 15. Mai aus dem Jahre 2018 des Bundesgerichtshofes im Aktenzeichenfall: VI ZR 233/17 hat diese Vorgehensweise teilweise entkräftet. Denn hier entschied das oberste Gericht, dass in Zivilverfahren in jedem Fall die Beweislage
durch Dashcams und deren Aufnahmen entsprechend bekräftigt oder entkräftet werden darf.

In folgenden Urteilen wurde die Dashcam-Beweisaufnahme zugelassen

Es ist ganz schön verwirrend, wenn man feststellt, dass die Dashcam-Nutzung dauerhaft im Auto sogar zu Bußgeldern aufgrund der alten sowie neuen Datenschutzbestimmungen führen kann. Gleichzeitig werden Urteile gesprochen, wo die Dashcams wiederum als Beweismittel zugelassen werden. Also weiterhin gilt, umstritten ist der Einsatz aufgrund der Datenschutzbestimmungen nicht, aber ganz verboten eben auch nicht und zugelassen wurden die Beweismittel zum Beispiel in folgenden Urteilen.

  1. AZ. VI ZR 233/ 17 Urteil von 2018 des Bundesgerichtshofes
  2. AZ. 13 U 851/17 des Urteils vom OLG Nürnbergs im Jahre 2017
  3. AZ. 4 Ss 543/15 im Urteil des OLG Stuttgarts des Jahres 2016
  4. AZ. 18 C 8938/14 im Urteil vom AG Nürnberg des Jahres 2015
  5. AZ. 4 DS 520 Js 39473/14 im Urteil des AG Nienburgs im Jahre 2015
  6. AZ. 343 C 4445/13 im Münchener Urteil des AG im Jahre 2013

Diese Urteile bekräftigen die verwirrende Rechtslage um den Einsatz der Dashcams noch immer, und machen es indes nicht leicht zu entscheiden, ob eine Dashcam empfehlenswert ist oder nicht. Doch wenn Zivilprozesse dies als Beweismittel zulassen und die Urteile entsprechend ausfallen, wieso dann nicht?

Eine dauerhafte Abspeicherung der Dashcam-Aufnahmen ist nicht gestattet

Selbstverständlich dürfen Sie die Daten der Dashcam jetzt nicht ständig nutzen, veröffentlichen oder dauerhaft gespeichert wissen. Wenn sich dort keinerlei Aufnahmen befinden, die strafrechtlich von Relevanz sind, sollten Sie diese nach kurzer Verweildauer löschen. Denn ansonsten kann ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Datenschutzbestimmungen in die Wege geleitet werden. Sollten Sie jedoch eine Straftat aufgenommen haben oder eben entsprechende zivilrechtlichen Prozesse anstreben, müssen die Aufnahmen der Justiz zugänglich gemacht werden. Eine Sicherheitskopie kann für Sie da nicht schaden. Diese ist derweil nach dem Urteil ebenfalls zu löschen.

Die Dashcam kann im Notfall wirklich helfen. Sie ist dauerhaft eingeschaltet allerdings auch ein Risiko und Verstoß gegen geltende europäische Datenschutzbestimmungen, sodass Sie regelmäßig die
Aufnahmen löschen sollten. Womöglich nutzen Sie am besten eine Dashcam, welche im Notfall bei starken und vollen Bremsungen sich automatisiert einschaltet? Oder aber Sie kontrollieren nach jeder
Fahrt die Aufnahmen und wenn nichts passiert ist, löschen Sie diese einfach, um sich dauerhaft sicher im Straßenverkehr mit der Dashcam bewegen zu können.

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  • Autor: Tina Müller (übertragen an Marcel Rübesam am 26.12.2019)
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