Sicher ist, dass die nächste Mieterhöhung ganz bestimmt kommt. Davon können wir uns alle nicht freisprechen und trotzdem sind wir häufig verblüfft, wie sich die Mietdeckel deutschlandweit verteilen. Du musst im Übrigen nicht alle Mieterhöhungen akzeptieren, weil auch dafür gibt es spezielle Regelwerke. Da dieses Thema mit stetig steigenden Mieten derzeit aber in aller Munde ist, versuchen wir Dir hier kurz und knapp einige Informationen zukommen zu lassen, die Dir bei anstehenden Mieterhöhungen hilfreich erscheinen können. Hier beantworten wir daher viele offene Fragen und wenn Du noch Fragen hast, lass gerne ein Kommentar übrig und wir erweitern den Artikel gerne.

Darf ein Vermieter direkt nach dem Einzug die Miete erhöhen?

Das wäre möglich, wenn Du bereits 15 Monate in der Wohnung oder in dem Haus lebst. Oder aber, wenn sich derzeit die ortsüblichen Mieten = Mietspiegel verändert haben, um diese entsprechend anzupassen.

Wie muss die Mieterhöhung erfolgen?

Eine jede Veränderung der Miete und Nebenkosten, aus welchen Gründen auch immer, muss schriftlich erfolgen. Du hast derweil die Möglichkeit, diese genau aufgelistet zu prüfen und im Falle von nicht wirksamen Erhöhungen darauf aufmerksam zu machen. Ansonsten musst Du jedoch jede Mieterhöhung akzeptieren. Die Begründung zum Beispiel bei einer Mieterhöhung aufgrund der örtlichen Mietveränderungen legt normalerweise der Vermieter noch eine Kopie für Lage, Größe, Region, Ausstattung & Co bei, damit Du diese Veränderung erkennen kannst.

Gibt es Grenzen bei einer Mieterhöhung?

Wenn Dein Vermieter die Miete aufgrund des Ortsspiegels erhöhen möchte, darf er vielerorts in Deutschland nur in einem Zeitradius von drei Jahren die Miete um 15 % bis 20 % erhöhen. Achte also wirklich darauf, dass hier keine übertriebenen Wuchererhöhungen stattfinden. Hat Dein Vermieter diese sogenannte Kappungsgrenze von 15 % in manchen Regionen oder 20 % erreicht, muss er drei Jahre warten, um erneut eine Mieterhöhung erreichen zu können, welche rechtens wäre.

In welchen Bundesländern liegt die Kappungsgrenze bei 15 %?

Es gibt nur drei Bundesländer in Deutschland, wo die Kappungsgrenze wirklich komplett im gesamten Gebiet bei 15 % liegt. Dazu gehören Hamburg, Berlin und Bremen. In folgenden Bundesländern sind nur
gewisse Gemeinden oder Städte mit einer Kappungsgrenze von 15 % ausgestattet.

Brandenburg:
Leider ist Brandenburg dem guten Beispiel Berlins und der Entscheidung des Bundesgerichtshof nicht gefolgt, sodass nur 30 Gemeinden und Städten die Kappungsgrenze zugesprochen wurde. U.a sind davon Oranienburg, Kleinmachnow, Teltow, Potsdam und Schönefeld betroffen. Weitere Gemeinden und/oder Städte sind: Zeuthen, Wildau, Schöneiche, Nuthetal, Falkensee, Hoppegarten, Erkner, Eichwalde und Neuhagen.

Bayern:
Auch Bayern hat nicht flächendeckend die Kappungsgrenze eingeführt, sondern nur für 137 Städte sowie Gemeinden diese eingeführt. U.a sind diese Kappungsgrenzen von 15 % in folgenden Gebieten wiederzufinden: Nürnberg, Regensburg, München, Augsburg, Ingolstadt sowie Bamberg.

Nordrhein-Westfalen:
In NRW sind lediglich 37 Städte sowie Gemeinden mit der Kappungsgrenze von 15 % versehen. Darunter zählen die Städte Dortmund, Bochum, Düsseldorf, Köln, Bonn, Münster, Bielefeld und Aachen.

Sachsen:
In Sachsen gilt derweil die Kappungsgrenze nur für die Stadt Dresden.

Schleswig-Holstein:
Auf Sylt, in Kiel, Kampen und u.a Wyk auf Föhr ist die Kappungsgrenze neben 34 weiteren Städten sowie Gemeinden aktiv.

Rheinland-Pfalz:
In Main, Trier, Speyer und Landau ist die Kappungsgrenze hier in Rheinland-Pfalz sicher.

Niedersachsen:
In 19 Städten und/oder Gemeinden ist die Kappungsgrenze in Niedersachsen aktiv. U.a zum Beispiel in Braunschweig, Hannover und Wolfsburg.

Hessen:
In 30 Städte und Gemeinden ist in Hessen die Kappungsgrenze von 15 % zu finden. Davon betroffen sind u.a Kassel, Darmstadt, Hanau, Frankfurt am Main, Wiesbaden und Gießen.

Baden-Württemberg:
In 44 Städten ist die Kappungsgrenze aktiv und davon sind u.a Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Heidelberg betroffen.

Genauere Auflistungen der Städte findest Du im Web zu Hauf, um dort zu schauen, ob auch Du davon betroffen bist. So kannst Du problemlos schauen, ob sich Dein Vermieter aus dem Fenster gelehnt hat und die Erhöhung vielleicht gar nicht rechtens ist oder ob alles vollkommen in Ordnung geht.

Muss ich als Mieter alle Erhöhungen der Miete akzeptieren?

Solange die Mieterhöhungen nicht gegen geltende Rechte verstoßen, musst Du sie leider auch akzeptieren. Du hast nicht direkt die Möglichkeit auf eine Art „Widerspruch“. Du kannst maximal gemäß der Kündigungsfristen dann kündigen, wenn Du mit der Erhöhung der Miete nicht einverstanden bist. Du hast jedoch bei rechtlich bedenklichen Erhöhungen die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen bis 12 Wochen einen Anwalt drüber schauen zu lassen. Jeder Vermieter ist verpflichtet, Dir rechtzeitig eine solche Frist einzuräumen.

Ist es dem Vermieter gestattet, Sanierungen und Modernisierungen auf die Miete zu
schlagen?

Immer mehr neue Richtlinien und Klimabedingungen sorgen dafür, dass Vermieter ihre Häuser sicherer machen. Sei es bei der Dämmung, bei den Heizkörpern, beim Einbruchsschutz & Co. Modernisierung lautet der Fachbegriff vieler Vermieter hier, aber das bedeutet im Übrigen nicht, dass die Kosten ins unermessliche am Vermieter weitergegeben werden dürfen. 8 Prozent lautet die letzte Hürde, um die Kosten einer Modernisierung auf die Jahresmiete aufzuschlagen. Dabei sei jedoch noch anzumerken, dass geförderte Modernisierungen nicht dieselben Regelungen aufweist. Hier hat der Vermieter noch weniger als 8 Prozent zur Verfügung, weil sein Eigenanteil an der Modernisierung durch die Förderung geringer ist. Achte also genau darauf, welche Miete von Dir zukünftig verlangt wird, wofür und ob Dein Vermieter bei der Modernisierung gefördert wurde.

Bei Unklarheiten wende Dich immer an den Mieterbund

Selbstverständlich gibt es wahrscheinlich noch etliche Fragen, die Dir auf der Seele brennen. Gerne darfst Du in den Kommentaren einige aufführen und wir beantworten diese soweit wir bescheid wissen. Bei Unklarheiten empfehlen wir Dir jedoch stets, dass Du dich direkt an einen Mietsrecht-Anwalt wendest oder die Mieterverbände in Deiner Nähe. Diese sind rechtlich auf dem neusten Stand und können sofort reagieren.

Autor: Tina Müller (übertragen an Marcel Rübesam am 20.06.2019)

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