Deutschlandweit herrscht seit vielen Jahren Uneinigkeit, wenn es um die sogenannten GEZ-Gebühren geht. Die einen finden, dass es eine Zwangsabgabe ist und die anderen sagen, dass sie vollkommen legitim ist. Was ich davon halte? Schwierig zu sagen. Fakt ist aber auch, dass ich etwas nicht zahlen möchte, was ich nicht nutze. Doch leider bin ich aufgrund der deutschen Rechtsprechung wie Du auch verpflichtet, monatliche Abgaben zu entrichten, die das öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziell unterstützen. Es gibt aber auch Möglichkeiten, die Rundfunkgebühren kurz GEZ-Gebühren nicht bezahlen zu müssen. Der Volksmund spricht von der GEZ-Befreiung, und wie es geht und ob Du dafür infrage kommst, erfährst Du mit mir.
GEZ-Gebühren sind unabhängig der Empfangsgeräte zu bezahlen
Vorbei sind die Zeiten, wo man pro Haushalt entsprechend seiner Empfangsgeräte wie Fernseher und Radio bezahlen musste. Früher konnte man also durchaus sagen:“Ich hab gar keine Empfangsgeräte“ und dann wurde es schwierig, die Kosten einzufordern. Damit ist jedoch schon seit vielen Jahren vorbei und jetzt ist die Abgabe deutschlandweit pro Haushalt monatlich verpflichtet. Das bedeutet also nicht, dass Du dem entgehen kannst, weil Du keinen funktionierenden Fernseher hast. Du musst die GEZ-Gebühren zahlen es sei denn, Du lässt dich befreien, und wie das geht, erfährst Du von mir.

Die Voraussetzungen, damit Du von den GEZ-Gebühren befreit bist
Du kannst nicht einfach entscheiden, ach heute bezahle ich keine GEZ-Gebühre mehr und lasse mich einfach befreien. So einfach macht die Bundesregierung es Dir nicht, weil es nur gewisse Voraussetzungen schaffen, von den Gebühren befreit zu werden. Wie das geht? Folgende Voraussetzungen musst Du aufweisen, um dann wiederum von den Gebühren befreit zu werden.
- Empfänger von Arbeitslosengeld II Leistungen
- Empfänger von BAföG
- Empfänger von Pflegegeld und jeglichen Arten von Sozialleistungen
- Auszubildende
- All jene, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten
- Bei Grundsicherung im Alter
- Asylbewerber
- Bei Empfang von Pflegezulagen
- Für Bewohner von stationären Einrichtungen
Das sind derzeit all jene, die eine komplette Befreiung beantragen können. Dazu musst Du auch weiter unten schauen, wie Du dich von den GEZ-Gebühren schriftlich befreien lassen kannst. Denn einfach wie früher den Hartz IV-Bescheid einreichen oder die Unterlagen, reicht leider nicht mehr aus. Nein natürlich nicht, es muss wieder ein wenig kompliziert werden, damit auch all jene die keinen Computer haben, wieder auf Hilfe angewiesen sind. Aber siehe dazu, das genaue Vorgehen der GEZ-Befreiung.
So lässt Du dich von den GEZ-Gebühren schnell befreien
Gerade für ältere Damen und Herren, die jetzt nicht gerade die pfiffigen Computer-Spieler und Computer – Liebhaber sind, haben wir hier wieder ein Problem. Denn online bei der Rundfunkgebührenzentrale muss der Antrag für die GEZ-Befreiung entsprechend eingeholt und dann ausgedruckt werden. Diese Befreiung wirst Du mit den Nachweisen für Deine Voraussetzungen zur GEZ-Befreiung dann postalisch an die Gebührenzentrale der öffentlich-rechtlichen schicken. Toll oder? Mich persönlich nervt es ausnahmsweise wirklich an, dass man immer frech davon ausgeht, dass meine Oma zum Beispiel einen Computer hat. Hat sie nicht, sie kann es auch nicht und viele in meiner Verwandtschaft teilen das Problem. Doch leider kommen wir so nicht drum herum und Du auch nicht, um die GEZ-Gebühren nicht begleichen zu müssen.
Du kannst die monatlichen Rundfunkgebühren auch mit Ermäßigung zahlen
Hast Du nicht die kompletten Voraussetzungen, um dich komplett von den GEZ-Gebühren befreien zu lassen? Vielleicht kommst Du infrage, um die Ermäßigungen der GEZ-Gebühren zu beantragen? Auch da möchte ich Dir natürlich nicht vorenthalten, wann Du dafür infrage kommst und welche Voraussetzungen Du zur GEZ-Ermäßigung aufweisen musst. Siehe mal hier, ob Du wenigstens hierfür infrage kommst oder Deine Omi, Mama oder der Opa. Vielleicht findest Du hier aber auch einige Voraussetzungen für Deinen Nachbarn wieder? Der wäre sicherlich dankbar, wenn Du ihm dabei hilfst, die Ermäßigung zu bekommen.
- Bei Behinderungen von mindestens 80 Prozent
- Sehbehinderte Personen mit mindestens 60 Prozent
- Menschen mit Hörschaden, dessen Hörvermögen auch mit Hörgeräte nicht deutlich verbessert ist
Hier musst Du natürlich auch wieder die Nachweise nachreichen und kannst sogar rückwirkend bis zu 3 Jahre die Gebühren nochmal zurückfordern und Dich, Deine Nachbarin oder Verwandten befreien lassen beziehungsweise ermäßigen lassen. Gut oder?
Die ungeliebten GEZ-Gebühren – entweder zahlst Du oder lässt dich befreien
Es gibt keine zwei Meinungen darüber. Entweder zahlen oder befreien. Mehr kann ich dazu leider derzeit nicht sagen. Wenn Du nicht für die Ermäßigung infrage kommst und dich nicht komplett befreien lassen kannst, musst Du bezahlen. Tust Du dies nicht, werden Mahnschreiben und sogar Ordnungshaft fällig, wenn Du mehrfach nach Aufforderung nicht zahlst. Lass es nicht so weit kommen und schau mal, ob Du für die Befreiung oder gar Ermäßigung infrage kommst. Ich wünsche es Dir.

Autor: Tina Müller (übertragen an Marcel Rübesam am 21.04.2019)