Die Waisen- und Witwenrente ist Dir sicherlich bekannt. Sagen wir einmal so, Du wirst mit hoher Wahrscheinlichkeit nach schon einmal von einem der beiden Hinterbliebenenversicherungen gehört haben oder? Es sind die Möglichkeiten, seine Kinder oder Ehegatten und eingetragenen Partnern in einer Lebensgemeinschaft finanzielle Absicherung zu verschaffen. Eben für den Fall, dass ein Unfall plötzlich Euer Leben ruiniert und auch die finanzielle Situation dadurch in Gefahr ist. Natürlich ist sie nicht als Ziel einer Hochzeit zu bewerten und ich gehe davon aus, dass Du nicht extra heiratest, um irgendwann die Witwenrente zu erhalten, aber trotzdem muss man über die Hinterbliebenenrente sprechen. Sie kann ein wichtiges Gut sein, um die Finanzen bestens abwickeln zu können und damit Deiner Hinterbliebenen finanziell abgesichert sind.
Voraussetzungen, die Du erfüllen musst, um die Hinterbliebenenrente zu erhalten
Jetzt einfach denken, Du könntest die Witwenrente beantragen und fertig – so einfach ist es leider nicht. Der Grund ist, dass sich der Staat in den letzten Jahren durchaus mit vielen Menschen beschäftigt hat, wo der Anschein erweckt wurde, dass sie die Hinterbliebenenversicherung nur ausnutzen und da möchte der Staat natürlich vorgreifen. Daher müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, ehe Du die Hinterbliebenenversicherung nutzen kannst oder ehe der Verstorbene das Glück genoss, dass die finanzielle Sicherheit Dir ausgezahlt wird. Welche das sind, kannst Du anhand folgender Aspekte selbst erkennen.
• Du darfst keine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen werden
• Zum Zeitpunkt des Todes war Eure Ehe rechtskräftig
• Du warst mindestens 1 Jahr mit der verstorbenen Person verheiratet ( Ausnahme möglich )
• Kein Rentensplitting wurde zwischen euch arrangiert
• Der Verstorbene hat mindestens 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt
Das sind die Voraussetzungen, damit Du eine Witwenrente beanspruchen kannst und damit Verstorbene auch wirklich die finanzielle Versicherung im Ablebefall für dich ermöglichen.

Auch die Waisenrente hat Voraussetzungen und zählt zur Hinterbliebenenversicherung
Für Kinder ist es das schlimmste Erlebnis, wenn die Mama oder der Papa plötzlich sterben. Das hier der klare Kopf kaum mehr möglich ist, kannst Du sicher verstehen oder? Doch es gibt auch für Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind oder maximal 27 Jahre ( strenge Voraussetzungen beachten ) die Möglichkeit, die Zeit finanziell durch die Hinterbliebenenversicherung abzusichern. Diese lautet umgangssprachlich in dem Fall Waisenrente oder Halbwaisenrente. Die Waisenrente kommt zum Vorschein, wenn das Kind tragischerweise beide Elternteile verloren hat und die Halbwaisenrente dann, wenn nur ein Elternteil ( was schrecklich genug ist ) verstorben ist. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein. Solange das Kind noch nicht die 18 Jahre erfüllt hat, sind keine Voraussetzungen notwendig. Erst ab der Volljährigkeit treten folgende Thematiken in Kraft.
• Freiwilliges soziales Jahr
• Das Kind oder der Erwachsene befindet sich noch in der Schulausbildung
• Der Nachwuchs befindet sich noch in der Ausbildung
• Freiwilliges ökologisches Jahr
• Zivildienst
• Wehrdienst
Beim Thema Wehr- und Zivildienst wird der Anspruch verlängert. Das bedeutet, danach kann der Nachwuchs wieder die Halbwaisenrente oder Waisenrente beanspruchen. Ansonsten sind die Voraussetzungen für über 18-jährige Halbwaisen und Waisen strenger, aber nicht unmöglich, wie zu erkennen ist.
Die Halbwaisenrente bekommt der noch lebende Elternteil ausbezahlt
Wenn Du ein Elternteil verloren hast, tut mir das vom ganzen Herzen leid. Leider muss ich Dir aber sagen, dass Du die Zahlung nicht direkt erhältst, sondern Dein verbliebenes Elternteil. Ausnahmen sind nur möglich, wenn keinerlei Kontakt besteht und die Person ohnehin nicht für dich da ist. Dazu solltest Du schnell Deinen Anwalt kontaktieren. Solltest Du Vollwaise sein, bekommst Du die Summe auf Dein Konto ausbezahlt.
So wird die Hinterbliebenenrente und Halb- sowie Waisenrente ausbezahlt
Natürlich sind auch Voraussetzungen gegeben, die erst einmal eine Auszahlung ermöglichen. Diese wollte ich Dir auch nicht vorwegnehmen, sodass Du selbst entscheiden kannst, ob Du dafür infrage kommst oder die verstorbenen Personen auch alles daran gesetzt haben, dass Du für die Hinterbliebenenversicherung infrage kommst. Folgende Voraussetzungen sind notwendig, um die Halbwaisenrente, Vollwaisenrente oder Witwenrente zu erhalten.
• Der Verstorbene hat mindestens 5 Jahre in die bestehende Rentenversicherung eingezahlt
• Der Verstorbene hat eine eigene Rente bezogen wie z.B Erwerbsunfähigkeitsrente
• Der Antrag für die Hinterbliebenenversicherung muss rechtzeitig gestellt werden
Genau das sind alle Voraussetzungen, damit Du noch die Hinterbliebenenrente, Waisenrente oder Halbwaisenrente erhältst. Also schnell den Antrag stellen und die finanzielle Unabhängigkeit etwas sichern.

Autor: Tina Müller (übertragen an Marcel Rübesam am 21.04.2019)