Den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten wird für viele Menschen immer schwerer. Gerade dann, wenn sie eine eigene Wohnung zahlen müssen, kann es jedoch hilfreich sein, sich mit dem Thema Wohngeld näher auseinanderzusetzen. Nach § 7 des Sozialgesetzbuches ist es eine soziale Leistung von Seiten des Staates, die aber nicht jeder beantragen kann. Wenn Du mehr über das Wohngeld erfahren möchtest, Du wissen magst, ob Du für die Beantragung infrage kommst oder was das Wohngeld überhaupt ist – dann möchten wir Dir gerne dabei helfen, die wichtigsten Fakten auf den Tisch zu legen.

Folgende Personen können kein Wohngeld beantragen – gehörst Du zu ihnen?

Leider gibt es wie bei allen staatlichen Leistungen auch Voraussetzungen, die Du erfüllen musst, um überhaupt das Wohngeld zu bekommen. Damit Du aber von vorneherein weist, ob Du in den Kreis derer fällst, die ein Anspruch auf Wohngeld haben, möchte ich die Personen aufführen, die kein Anspruch haben. Wenn Du dich hier wiederfindest, lohnt sich der Antrag um das Wohngeld nicht und Du kannst Dir die Mühe sparen.

Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten kein Wohngeld
• Wenn der Wohngeldbetrag unter 10,- Euro fallen würde
• Hotelbewohner
• Bewohner von Pensionen
• Alle Empfänger von Grundsicherung im Alter
• Wenn alle Mieter BAföG beziehen
• All jene, die im Haushalt derzeit nicht leben ( Auslandsjahre, Au Pair etc.)

Wenn Du zu diesen Personen nicht gehörst, hast Du vielleicht Glück, doch noch Wohngeld beantragen zu können. Alles Weitere dazu möchte ich Dir natürlich auch hier informativ zur Seite geben, sodass Du sofort weißt, wann Du Wohngeld beantragen kannst.

So wird Dein mögliches Wohngeld berechnet

Wenn Du davon ausgehst, dass das Wohngeld anhand dessen berechnet wird, was Du verdienst, netto oder brutto, bist Du leider auf dem Holzweg. Wobei es nicht böse gemeint ist, da vieles sich in der deutschen Bürokratie genau so berechnen lässt. Beim Wohngeld ist das ein klein wenig anders, aber natürlich spielen Deine Einkünfte dennoch eine entscheidende Rolle. Beim Wohngeld werden Deine Einkünfte und Freibeträge sowie steuerpflichtigen Einkünfte berechnet. Doch auch die absetzbaren Steuern werden begünstigend in der Berechnung einbezogen, sodass nicht selbstständige Arbeiten, die steuerliche Absetzungen von maximal 1000,- Euro bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt werden.

Lebst Du in einem Mehrpersonenhaushalt – dann aufgepasst!

Selbst wenn nur Du der Antragsteller bist, werden auch die Personen, die mit Dir im Haushalt leben einbezogen. Dabei musst Du sie auch alle angeben, um die korrekte Berechnung Deines möglichen Wohngeldes erhalten zu können. Welche Personen im Haushalt mit in der Berechnung einbezogen werden müssen, erfährst Du deswegen natürlich auch direkt von mir.

  1. Du als Antragsteller
  2. Adoptiv- und Pflegekinder sowie leibliche Kinder
  3. Ehepartner, Lebensgefährte ( wenn im Haushalt wohnend ) und eingetragene Lebenspartner
  4. Stiefkinder, Pflegekinder
  5. Die eigenen Eltern, wenn sie im Haushalt leben, auch wenn sie pflegebedürftig sind
  6. Die Schwiegereltern, falls Ihr gemeinsam wohnt
  7. Alle Personen, die mit Dir im Haushalt leben

Im Grunde hätte ich es mir einfacher machen können und schreiben können, jeder, der mit Dir im Haushalt lebt, muss aufgezählt werden. Doch oftmals kommen trotzdem fragen nach dem „auch meine Ehefrau?“ oder „meine pflegebedürftigen Eltern“. Leider ja und wirklich alle. Selbst der gute Arbeitskumpel mit dem Du zusammen wohnst oder die Zweckgemeinschaft. Alle müssen aufgeführt werden, um die korrekte Wohngeldberechnung ermöglichen zu können.

Ohne P-Konto kann übrigens auch Dein Wohngeld gepfändet werden

Wusstest Du eigentlich, dass trotz einer sozialen Leistung Dein Wohngeld pfändbar ist? Deswegen möchte ich dich unbedingt darauf kurz hinweisen, dass wenn Du Schulden hast, vor allem auch Mietschulden oder außenstehende Beträge, dass Du bitte dringend ein P-Konto eröffnest. So kannst Du eine Pfändung bis zum gewissen Freibetrag umgehen und Dein Wohngeld bleibt mit Glück unberührt. Wieso mit Glück? Es kommt auf Deinen monatlichen Freibetrag auf dem Konto an und Deine Einkünfte. Alles was darüber hinaus auf Deinem Konto kommt, kann dann trotzdem gepfändet werden.

Akten, Wohngeld
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Wohngeld kannst Du auch als Student beantragen, wenn..

Jetzt nicht verwirrt daher schauen. Klar ist, wenn Du BaföG bekommst, gibt es kein Wohngeld. Darüber habe ich natürlich schon geschrieben. Doch es gibt auch für Dich als Studierender die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen, solange Du gewisse Voraussetzungen erfüllst und welche das sind, möchte ich Dir noch kurz mit auf dem Weg geben.

Wenn Du in Deinem Masterstudium älter als 35 bist
• Wenn Du ohnehin älter als 30 Jahre bist
• Wenn Du mittels Stipendium gefördert wirst
• Wenn Du nur als Teilzeitstudent aktiv bist
• Wenn Du ein Urlaubssemester absolvierst
• Wenn Du ein Student aus dem Ausland bist und nur vorübergehend hier in DE lebst

Das sind die Ausnahmen, wann auch Studenten eine Möglichkeit sehen, um Wohngeld zu beantragen.

Auch Eigentümer gehen beim Wohngeld nicht immer leer aus

Auch Wohngeld für Eigentümer gibt es, aber natürlich sind hier die antragsberechtigten Personen etwas umfangreicher. Deswegen musst Du genau schauen, ob Du hier ebenfalls zu zählst, damit Du Wohngeld beantragen kannst.

Erbbauberechtigte
• Wenn Du Eigentümer einer Genossenschaftswohnung bist
• Wenn Du Eigentümer einer Stiftswohnung bist
• Kleinsiedlungseigentümer
• Wenn Du Eigentümer einer landwirtschaftlichen Erwerbsstelle bist
• Wenn Dir ein Mehrfamilienhaus mit mehr als 3 Wohnungen gehört und Du mindestens 1
Wohnung selbst bewohnst.

Trifft etwas auf Dich zu? Dann kannst Du gerne Wohngeld beantragen und wofür das gedacht ist, erfährst Du direkt eine Passage tiefer.

Bezuschussbare Kosten beim Wohngeld von denen Eigentümer profitieren

Wusstest Du eigentlich, dass auch Eigentümer einen sogenannten Lastenzuschuss bekommen und deswegen auch Wohngeld beantragen können? Das geht aber natürlich nur, wenn Du Dein Eigentum auch selbst bewohnst! Das sind die bezuschussbaren Kosten, weswegen sogar Dir Wohngeld zusteht.

Jegliche Ausgaben im Bezug auf die Verwaltung
• Anteilig die Heizkosten
• Abgaben u.a Grundsteuer
• Zinszahlungen, wenn Du damit den Kauf oder Instandhaltung realisiert hast
• Versicherungsprämien, die für das Eigentum fällig werden

Jetzt kannst Du Unterstützung beantragen, wenn Du möchtest

Nun hast Du von mir hoffentlich all das wichtigste an Informationen zusammen, um zu wissen, ob auch Du für das Wohngeld infrage kommst und was zu beachten ist. Hoffentlich schafft es für Dich die notwendige finanzielle Entlastung nach der Du dich gesehnt hast.

Autor: Tina Müller (übertragen an Marcel Rübesam am 20.05.2019)

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